Ein Verein oder Verband kann nicht nur wegen der Verfolgung „gemeinnütziger“ Zwecke (§ 52 AO) steuerbegünstigt sein, sondern auch wegen der Verfolgung mildtätiger (§ 53 AO) oder kirchlicher Zwecke (§…
Ort: Marpingen
Bereits stattgefunden
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Amtliche Meldung
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