Verkehrsrechtliche Anordnung
(BGBl. I, S. 1565) in der derzeit gültigen Fassung wird anlässlich des Air D&B Festivals auf dem Flugplatz in Marpingen aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:
- Ab Samstag, den 22.07.2023 08:00 Uhr bis Sonntag, den 23.07.2023 06:00 Uhr erfolgt ein einseitiges Halteverbot auf folgenden Straßenabschnitten:
- Darüber hinaus wird das VZ 220-10 (Einbahnstraße) ab der Zufahrt des Segelfluggeländes bis zu den Parkplätzen angeordnet.
- Diese Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft.
- Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet.