Verkehrsrechtliche Anordnung
Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1, 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1970 (BGBl. I S. 1565) in der derzeit gültigen Fassung, wird aus Gründen der Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs, anlässlich der „Fronleichnamsfeier“ im Ortsteil Marpingen folgende verkehrsrechtliche Anordnung (VRA) getroffen:
1. Die Prozession verläuft am Sonntag, den 11.06.2023 ab ca. 09:45 – 11.00 Uhr von der Kirche aus über die Straßen „Kirchberg“, „Alsbachstraße“, „Marienstraße“, „Kirmesplatz“, „Schafbrücke“, „Fußweg entlang der der Alten Mühle“ zur „Schafbrücke“, „Alsbachstraße“, „Umweg“, „Am Marienbrunnen“ erneut zur Kirche.
Im Streckenverlauf erfolgen temporäre Sperrungen an den angrenzenden Straßen. Die Prozessionsstrecke wird während der Dauer der Prozession für den Straßenverkehr gesperrt.
2. Bereits am Samstag, den 10.06.2023 ab 20.00 Uhr bis Sonntag, den 11.06.2023 um 11.00 Uhr erfolgt die Sperrung der neuen öffentlichen Parkfläche am Seniorenheim der AWO am Kirmesplatz zum Aufbau des Altars.
3. Diese Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft.
4. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet.
Marpingen, den 09. Juni 2023
Der Bürgermeister der Gemeinde Marpingen
als Ortspolizeibehörde
gez.
I.A.
(Pignatelli)
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