Umtausch alter Führerscheine
Die Jahrgänge 1953 – 1970 sollten alle inzwischen einen Kartenführerschein haben. Ist das noch nicht erfolgt, unbedingt tauschen, da sonst ein Verwarngeld droht.
Die Jahrgänge 1971 – 1981 die im Besitz eines rosa Papierführerscheines sind, müssen diesen bis zum 19.01.2025 getauscht haben.
Benötigt wird für den Tausch ein aktuelles biometrisches Passbild und wenn der erste Führerschein nicht in der Gemeinde Marpingen ausgestellt wurde eine KK-Abschrift – das können Sie aber gerne bei unserer Führerscheinstelle nachfragen.
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an Frau Gard 06853 9116 323.
Die Gebühr für den neuen Führerschein beträgt 25,30 €.
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