HundehalterInnen bitte unbedingt auf wichtige Vorschriften beim Spazieren mit dem Hund achten
Nach mehreren Vorfällen in der jüngsten Vergangenheit möchten wir noch einmal auf die wichtigsten Vorschriften zur Hundehaltung und zum Spazieren mit Hund hinweisen.
Bitte immer daran denken: Es gibt viele Menschen mit großer Angst vor Hunden. Nehmt Rücksicht aufeinander und beachtet die Regeln und Vorschriften.
• Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet wird.
• Hunde dürfen ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen.
• Hunde sind in allen öffentlichen Anlagen und öffentlichen Straßen/Gehwegen an der Leine zu führen
• Auch In den Grün- und Erholungsanlagen ist es untersagt, Hunde frei umherlaufen zu lassen.
• Auf Kinderspielplätze und Liegewiesen dürfen Hunde nicht mitgenommen werden.
• Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.
• Tiere, insbesondere Hunde sind so zu halten, dass niemand durch anhaltende tierische Laute mehr als nach den Umständen unvermeidbar gestört wird.
Darüber hinaus sind Hunde hundesteuerpflichtig und müssen angemeldet werden.