Erhebung personenbezogener Daten bei den Meldebehörden
Mit der Änderung des Wehrpflichtgesetzes zum 1. Juli 2011 wurde die gesetzliche Verpflichtung zur Ableistung des Grundwehrdienstes ausgesetzt. Gleichzeitig wurde der im Wehrpflichtgesetz angelegte freiwillige Wehrdienst fortentwickelt. Zur Gewinnung von Bewerbern für den freiwilligen Wehrdienst übersendet das Bundesamt für Wehrverwaltung allen in Frage kommenden Personen Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften.
Hierfür übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für Wehrverwaltung Familiennamen, Vornamen und gegenwärtige Anschrift zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2024 volljährig werden.
Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach § 18 Abs. 7 des Melderechtsrahmengesetzes widersprochen haben.
Falls Sie keine Weitergabe Ihrer Daten möchten, bitte ich, dies beim Meldeamt der Gemeinde Marpingen persönlich oder online gemeindeverwaltung@marpingen.de unter Angabe Ihres Geburtsdatums und –ortes bis spätestens 31.Dezember 2023 mitzuteilen, damit ein Vermerk bei ihren persönlichen Meldedaten angebracht wird.
Marpingen, den 20.09.2023
Der Bürgermeister
Volker Weber
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