Achtung! Verkehrsrechtliche Anordnung
Aus Gründen der Verkehrssicherheit wird folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:
An der L133 zwischen Marpingen und Alsweiler wird in Richtung Alsweiler ab der Einmündung zum Wertstoffhof eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h angeordnet.
Außerdem wird in Richtung Alsweiler eine Fahrbahnrandmarkierung ab dem 25er Rand der Bushaltestelle bis Ende der Aufwertung angeordnet.
Begründung: Durch den Einbau einer Querungshilfe war eine geringe Änderung der Streckenführung erforderlich. Aus Sicherheitsgründen ist daher eine Reduzierung der Geschwindigkeit erforderlich. Durch die zusätzliche Fahrbahnmarkierung und das Leitmal wird der Straßenverlauf verdeutlicht.
Die Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Der Beitrag steht unter Einhaltung der Bildrechte von Dritten zur freien Verfügung.