Achtung! Verkehrsrechtliche Anordnung
Aufgrund der §§ 44 Abs.1 und 45 Abs. 1, 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1970 (BGBl. I S. 1565) in der derzeit gültigen Fassung wird anlässlich einer Veranstaltung des Musikvereines Urexweiler aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:
- Ab Donnerstag, den 29.06.2023 bis Sonntag, den 02.07.2023 wird die gesamte Parkfläche (ehemaliger Schulhof der Grundschule Urexweiler) vor dem Sportplatz vollgesperrt.
- Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft.
- Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeiten gemäß § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet.
Marpingen, den 19.06.2023
Der Bürgermeister der Gemeinde Marpingen
als Ortspolizeibehörde
I.A.
(Pabst)
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