Achtung! Verkehrsrechtliche Anordnung
Anlässlich des „Herbst-Marktes“ im Ortsteil Marpingen (18.10.23) und aus Gründen der Verkehrssicherheit wird folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:
- Am Mittwoch, den 18. Oktober 2023 werden die Straßen „Marienstraße“ im Bereich ehem. Metzgerei Frank und Marien-Cafè, „Marktplatz“, „Alte Klosterstraße“ aus Richtung „Neugasse“ bis zur Einmündung „Am Biehl“ und „Am Dorfbach“ in der Zeit von 06.00 – 19.00 Uhr für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Die Umleitung erfolgt über die Straße „Altgasse“.
- Für die Straßen „Marktplatz“, „Altgasse“, „Alte Klosterstraße“ aus Richtung Straße „Neugasse“ bis Einmündung „Am Biehl“ und „Am Dorfbach“ wird beidseitig ein Haltverbot (VZ-Nr. 283 StVO) angeordnet.
- Ebenso wird im Einvernehmen mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises St.Wendel auf der L 133 (Höhe Anwesen „Alsweilerstraße 2 – 4“ ein Haltverbot (VZ-Nr. 283 StVO) angeordnet und eine Ersatzbushaltestelle für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) eingerichtet. Vom Haltverbot sind Linienbusse ausgenommen.
- Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft.
- Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeiten gemäß § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet.
Marpingen, den 11.Oktober 2023 Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde i.A. (Pabst)
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