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Gemeinsame Mitteilung des Gesundheitsamtes des Landkreises St. Wendel und der Ortspolizeibehörden der Kommunen im Landkreis St. Wendel
Gemäß der saarländischen Corona-Verordnung muss sich jede mittels PCR-Test positiv auf Covid-19 getestete Person (Indexperson) ab Bekanntwerden des Testergebnisses in häusliche Isolation begeben. Dies ist rechtlich verpflichtend. Das Gesundheitsamt des Landkreises Sankt Wendel informiert Indexpersonen nicht mehr. Die jeweils zuständige Ortspolizeibehörde verschickt ein Informationsschreiben an die Indexperson. Die Indexperson soll eine Liste mit Kontaktpersonen an das Gesundheitsamt sowie die zuständige Ortspolizeibehörde schicken. Eine Dokumentenvorlage ist auf der Webseite des Landkreises Sankt Wendel abrufbar.
Haushaltsangehörige von Indexpersonen müssen ebenfalls in Quarantäne – jedoch nicht, wenn die Haushaltsangehörigen geboostert, frisch doppelt geimpft, frisch geimpft genesen, frisch genesen oder doppelt geimpft und danach genesen („natürliche Boosterung“) sind. Der Begriff „frisch“ bedeutet: Die Erkrankung oder Impfung liegt weniger als drei Monate zurück.
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